Tarifbestimmungen / Fahrgastrechte
Tarifbestimmungen
Hier finden Sie die HVV-Tarifbestimmungen und die HVV-Beförderungsbedingungen als PDF-Dokument.
Fahrgastrechte
Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit 29. Juli 2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Im HVV betrifft dies alle Eisenbahnen: Das sind alle R-Bahn-Linien, A-Bahn-Linien (AKN) sowie die S-Bahn-Linien, nicht jedoch die U-Bahn, Busse und Fährlinien.
Bei außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden unabwendbaren Umständen, eigenem Verschulden des Reisenden oder unabwendbarem Verhalten Dritter wird keine Entschädigung gewährt. Die wesentlichen Regelungen für die R‑, S- und A-Bahnen im HVV im Überblick:
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
- Zeitkarten und Tageskarten werden pauschal entschädigt: 1,50 Euro je Verspätung ab 60 Minuten bei 2.-Klasse-Fahrkarten; 2,25 Euro bei 1.-Klasse- Fahrkarten.
- Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Somit müssen Inhaber von Zeitkarten Verspätungen gesammelt geltend machen. Bei Zeitkarten des Nahverkehrs werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.
- Der Fahrgast kann im Entschädigungsfall zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.
- Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
- Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Der Fahrgast muss eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Fahrkarte zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese Regelung gilt nicht bei stark ermäßigten
Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets, Kombifahrkarten zu Eintrittskarten, SemesterTickets).
- Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus oder Taxi, zu nutzen. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 Euro erstattet. Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Wege zur Entschädigung
Um Ihre Ansprüche gelten zu machen, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular.
Sie erhalten dieses Formular:
- über nachfolgenden Link:
http://www.fahrgastrechte.info/Fahrgastrechteformular.18.0.html
- in allen HVV-Servicestellen:
http://www.hvv.de/kontakt/servicestellen/
Oder beim jeweiligen Eisenbahnunternehmen im HVV oder ggf. bereits im Zug.
Bitte geben Sie dieses Formular zusammen mit der abgelaufenen Fahrkarte (bei noch nicht abgelaufenen Fahrkarten genügt eine Kopie) bei dem Eisenbahnunternehmen ab, das die Verspätung verursacht hat.
Sie können das Formular aber auch in jeder HVV-Servicestelle abgeben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 040-19449 oder bei
dem jeweils nachfolgend aufgeführten Eisenbahnverkehrsunternehmen im HVV:
Es gelten die Tarifbestimmungen des HVV.